Reservierungs- und Verleih Bedingungen von eWouldbikes.at/eWaldbikes.at
Diese Reservierungs- und Verleihbedingungen sind Grundlage des zwischen der VINK GMBH, FN 238205 b in 6900 Bregenz einerseits und dem Kunden, im Weiteren „Kunden“ andererseits geschlossenen Verträge über die Reservierung und den Verleih von Sportgeräten bei Verleihern.
Bei der eWouldbikes.at/eWaldbikes.at Plattform handelt es sich um eine browserbasiertes Reservierungsportal, auf dem Kunden Sportgeräte für den nachfolgenden Verleih reservieren können. Die Reservierung stellt einen kostenlosen Service der vink GmbH, der entgeltliche Mietvertrag („Verleih“) kommt vor Ort in den Geschäftsräumlichkeiten zwischen dem Kunden und dem Vermieter vor Ort auf Initiative des Kunden zustande. Weder der Kunde noch der Vermieter vor Ort sind verpflichtet, aufgrund einer Reservierung über die eWouldbikes.at-Plattform in eine entgeltliche Vertragsbeziehung einzutreten. Diese Reservierungs- und Verleihbedingungen regeln sowohl das Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und Vink GmbH als auch für den Fall eines nachfolgenden Vertragsabschlusses zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Verleiher.
1. Geltungsbereich der Nutzungsbedingungen & Begriffsdefinitionen
1.1. Alle Leistungen von VINK GMBH und Verleihern gegenüber Kunden im Zusammenhang mit der Reservierung und dem Verleih von Sportgeräten über eine Reservierung in der EWouldbikes.at/eWaldbikes.at-Plattform erfolgen ausschließlich auf Basis dieser Reservierungs- und Verleihbedingungen.
1.2. Verleiher: Der Verleiher ist ein Vertragspartner von VINK GMBH und betreibt einen Sportgeräteverleih, in dem er unabhängig von VINK GMBH Sportartikel und Zubehör („Verleihgegenstand“) zur entgeltlichen Miete gemäß diesen Nutzungsbedingungen anbietet.
1.3. Kunde: Der Kunde ist ein Nutzer der VINK GMBH-Rent-Plattform, der über das auf der Plattform integrierte Reservierungssystem Sportgeräte bei einem Verleiher reservieren möchte. Der Kunde wird durch die Nutzung der Plattform unmittelbarer Vertragspartner von VINK GMBH im Umfang der Online-Dienstleistung der Reservierung. Inwieweit der Kunde unmittelbarer Vertragspartner des Verleihers im Umfang der Miete des Verleihgegenstands wird, bleibt dem Vertragsabschlusswillen von Verleiher und Kunden vorbehalten.
1.4. Nutzer: Nutzer ist die Person, die den Verleihgegenstand, der dem Kunden aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung mit dem Verleiher überlassen wurde, tatsächlich verwendet. Die Daten des Nutzers sind dem Verleiher vor Inbetriebnahme des Verleihgegenstandes bekannt zu geben.
1.5. Produktkategorien: Der Kunde hat die Möglichkeit, bei der Auswahl des zu reservierenden Verleihgegenstands zwischen verschiedenen Produktkategorien zu wählen. Diese Produktkategorien lauten Basic, Economy, Premium und Superior, wobei die Einstufung von Sportartikeln in die einzelnen Produktkategorien durch VINK GMBH nach subjektiven Gesichtspunkten vorgenommen wird und nicht auf bestimmte Qualitätskriterien hinweist.
1.6. Reservierungsanfrage: Der Kunde hat die Möglichkeit, bei VINK GMBH eine unverbindliche Reservierungsanfrage für einen bestimmten Verleihgegenstand in einer bestimmten Zielregion zu einem im Voraus bestimmten Mietentgelt zu deponieren. VINK GMBH ist berechtigt aber nicht verpflichtet, eine Reservierungsanfrage an einen Verleiher weiterzuleiten, um eine Reservierung eines bestimmten Verleihgegenstandes zu bestimmten Bedingungen durch diesen Verleiher vornehmen zu lassen.
1.7. Reservierung: Eine Reservierung im Sinne dieser Reservierungs- und Verleihbedingungen liegt dann vor, wenn ein Verleiher die Reservierungsanfrage eines Kunden an VINK GMBH übernimmt und den angefragten Verleihgegenstand für den nachfolgenden Abschluss eines Mietvertrags zu den in der Reservierungsanfrage definierten Bedingungen zwischen ihm und dem Kunden vor Ort bereitstellt. Der Verleiher zeigt eWouldbikes.at/eWaldbikes.atdie durchgeführte Reservierung und die grundsätzliche Bereitschaft zum Abschluss eines Mietvertrags zu den in der Reservierungsanfrage enthaltenen Bedingungen mit dem Kunden an, um eine Reservierungsbestätigung durch VINK GMBH an den Kunden zu ermöglichen.
1.8. Reservierungsbestätigung: eWouldbikes.at/eWaldbikes.at übermittelt dem Kunden bei Reservierung durch den Verleiher eine Reservierungsbestätigung. Die Reservierungsbestätigung, wonach die Bereitstellung eines Verleihgegenstands für einen möglichen zukünftigen Vertragsabschluss mit dem Kunden durch den Verleiher erfolgt ist, stellt noch keine rechtsverbindliche Handlung des Verleihers gegenüber dem Kunden dar. Aus der Bereitstellung des Verleihgegenstands resultiert daher noch kein Vertragsabschluss zwischen dem Verleiher und dem Kunden bzw. keine Pflicht des Verleihers, in eine entgeltliche Vertragsbeziehung mit dem Kunden einzutreten.
1.9. Mietvertrag: Ein Mietvertrag über den Verleihgegenstand wird gemäß diesen Reservierungs- und Verleihbedingungen zwischen dem Verleiher und dem Kunden vor Ort in den Geschäftsräumlichkeiten des Verleihers über Initiative des Kunden abgeschlossen. Auf den Mietvertrag zwischen dem Verleiher und dem Kunden gelangen daher die Bestimmungen des Fern- und Auswärtsgeschäftegesetzes (FAGG) nicht zur Anwendung.
2. Funktionsweise der eWouldbikes.at/eWaldbikes.at– Plattform
2.1. Die Nutzung der Plattform ist mit und ohne Registrierung und der damit verbundenen dauerhaften Bekanntgabe von personenbezogenen Daten möglich.
2.2. Der Kunde hat auf der Plattform die Möglichkeit, Sportgeräte und Zubehör einer bestimmten Produktkategorie („Verleihgegenstand“), jedoch nicht einer besonderen Spezifikation oder Marke, für den nachfolgenden Abschluss eines Mietvertrags vor Ort mit einem Verleiher bereit stellen zu lassen.
2.3. Die Reservierungsanfrage eines Kunden wird an den dem vom Kunden ausgewählten Zielort nächstgelegenen Verleiher weitergeleitet. Dieser kann den Verleihgegenstand für einen möglichen nachfolgenden Vertragsabschluss mit dem Kunden im beabsichtigen Vertragszeitpunkt zu den in der Reservierungsanfrage enthaltenen Bedingungen bereitstellen und dies VINK GMBH bestätigen.
2.4. Nach Erhalt einer Reservierungsbestätigung steht es dem Kunden offen, den Verleiher vor Ort in dessen Geschäftsräumlichkeiten zu kontaktieren, um mit diesem in einen Mietvertrag über den Verleihgegenstand zu den in der Reservierungsanfrage festgelegten Bedingungen einzutreten.
2.5. Sowohl der Kunde als auch der Verleiher sind berechtigt, den Abschluss eines Mietvertrags mit dem jeweils anderen potenziellen Vertragspartner ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
2.6. Dem Kunden entstehen keine Ansprüche gegenüber VINK GMBH und dem Verleiher, wenn aus einer erfolgten Reservierung kein Abschluss eines Mietvertrags über den Verleihgegenstand resultiert.
2.7. Nach Abschluss des Verleihvorgangs erhält der Kunde ein E-Mail mit der Möglichkeit, Feedback zu Ablauf und Material zu geben. Falls der Kunde kein Feedbackmail erhalten will, kann er dem Erhalt jederzeit widersprechen, etwa durch E-Mail an office@vinkgmbH.com .
3. Reservierungsbedingungen
3.1. VINK GMBH ist berechtigt, die Reservierungsanfrage eines Kunden ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
3.2. Die Reservierung erfolgt nach den von VINK GMBH definierten Produktkategorien. Es besteht nicht die Möglichkeit, Sportgeräte einer bestimmten Marke oder Spezifikation zu reservieren.
3.3. Die Reservierung erfolgt zu den in der Reservierungsanfrage über EWOULDBIKES.AT/EWALDBIKES.AT definierten Bedingungen unter allfälliger Berücksichtigung eines Rabatt-Codes oder sonstiger Bonifikationen.
3.4. Der Kunde und der Verleiher sind jederzeit berechtigt, einvernehmlich von den Bedingungen einer Reservierungsbestätigung abzugehen. Der Verleiher ist jedoch gegenüber VINK GMBH verpflichtet, dem Kunden auf dessen Anfrage die in der Reservierungsbestätigung festgehaltenen Bedingungen für die Miete des Verleihgegenstands anzubieten, sofern kein wichtiger Grund dem entgegensteht.
4. Verleihbedingungen
4.1. Der Abschluss des Mietvertrags über den Verleihgegenstand kommt zwischen dem Verleiher und dem Kunden über Initiative des Kunden zustande. Dieser hat den Verleiher zu kontaktieren und auf die über EWOULDBIKES.AT/EWALDBIKES.AT erfolgte Reservierung hinzuweisen.
Der Mietvertrag über den Verleihgegenstand kommt in weiterer Folge zwischen dem Verleiher und dem Kunden durch Aushändigung des von der Reservierung umfassten Verleihgegenstands zu den in der Reservierung festgelegten Bedingungen an den Kunden Zug um Zug gegen Aushändigung einer Sicherheitsleistung zustande, sofern der Kunde seine Identität durch einen amtlichen Lichtbildausweise nachgewiesen und den Empfang des Verleihgegenstandes bestätigt hat.
4.2. Als Sicherheitsleistung für die Übergabe des Verleihgegenstandes können nach Wahl des Verleihers unter anderem ein amtlicher Lichtbildausweise im Original, eine Kreditkarte oder ein zwischen dem Verleiher und dem Kunden vereinbarter Bargeldbetrag sein.
4.3. Der Kunde ist verpflichtet, den Verleihgegenstand nach Ablauf des Mietzeitraums bis längstens 10:00 des Folgetages an den Verleiher zurückzustellen. Unterbleibt eine fristgerechte Zurückstellung an den Verleiher, ist dieser berechtigt, für jeden die Mietdauer überschreitenden Tag das tägliche Mietentgelt in Rechnung zu stellen und/oder die Herausgabe des Mietgegenstands zu fordern. Für den Fall der Zurückstellung des Verleihgegenstands nach 10:00 am Folgetag des Mietzeitraums gilt die Mietdauer um einen Tag überschritten.
4.4. Der Verleiher ist ungeachtet seiner weiteren Ansprüche gegen den Kunden berechtigt, die ihm gemäß 4.2. überlassene Sicherheitsleistung zur Tilgung seiner Mietzinsforderung zu verwerten, sofern es sich bei der überlassenen Sicherheitsleistung nicht um einen amtlichen Lichtbildausweise handelt.
4.5. Die zwischen dem Verleiher und dem Kunden vereinbarte Miete gilt für die Gesamtdauer der Miete unabhängig von äußeren Einflüssen, Witterung oder dem Betrieb der für die Nutzung der Sportgeräte erforderlichen Anlagen.
4.10. Der Verleihgegenstand wird, vom Verleiher nicht gegen Bruch und Diebstahl versichert. Der Kunde ist verpflichtet, im Falle eines Bruchs oder Diebstahls, den für den jeweiligen Verleihgegenstand vom Verleiher mit dem Versicherer vereinbarten Selbsthalt verschuldensunabhängig zu leisten.
4.11. Der Kunde ist verpflichtet, den Verleiher über einen allfälligen Bruch, Verlust oder Diebstahl des Verleihgegenstandes binnen 24 Stunden zu informieren und den vereinbarten Selbstbehalt binnen 48 Stunden ab der Information zu bezahlen. Zudem ist der Kunde verpflichtet, alle zur Durchsetzung der Ansprüche des Verleihers gegen den Versicherer erforderlichen Maßnahmen binnen 24h ab erster Aufforderung durch den Verleiher zu setzen. Davon umfasst sind nicht nur, aber auch die Erstattung einer polizeilichen Anzeige für den Fall eines Verlusts oder Diebstahls des Verleihgegenstandes bzw. die Bekanntgabe eines allfälligen Schadenverursachers.
4.12. Für den Fall, dass der Versicherer nach erfolgter Schadenmeldung durch den Verleiher die Bezahlung eines Schadens berechtigt aus Gründen ablehnt, die der Kunde zu verantworten hat (z.B. grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz), so ist dieser verpflichtet den dem Verleiher entstandenen Schaden, jedenfalls aber den Zeitwert des Verleihgegenstandes, vollinhaltlich zu ersetzen.
4.13. Für den Fall, dass der Kunde die ihm auf Grundlage dieser Verleihbedingungen obliegenden Verpflichtungen zur Durchsetzung der Ansprüche des Verleihers erforderlichen Maßnahmen gem. 4.10. nicht setzt, hat er dem Verleiher den Zeitwert des Verleihgegenstandes zu ersetzen.
4.11. Sofern der dem Verleiher für einen Verleihgegenstand bekannt gegebene Nutzer infolge Krankheit, Unfall oder Gebrechen außer Stande ist, den Verleihgegenstand zu nutzen, entfällt ab dem Zeitpunkt der entfallenden Nutzungsmöglichkeit die Pflicht zur Bezahlung eines Mietzinses. Der Kunde hat die mangelnde Nutzungsmöglichkeit eines Nutzers durch Übermittlung eines von einem inländischen Arzt oder einer inländischen Krankenanstalt ausgestellten Attests nachzuweisen. Bereits an den Verleiher geleistete Entgelte sind nach erfolgtem Nachweis aliquot an den Kunden zurückzuführen.
5. Zahlungsmodalitäten
5.1. Der Mietzins für den vom Verleiher an den Kunden überlassenen Verleihgegenstand ist mangels anders lautender Vereinbarung vor Übergabe des Verleihgegenstands vollumfänglich zur Zahlung fällig.
5.2. Für den Fall, dass der Kunde den Verleihgegenstand nicht fristgerecht an den Verleiher zurückstellt sind die daraus resultierenden Forderungen des Verleihers bei tatsächlicher Rückgabe an den Verleiher, ansonsten aber jedenfalls binnen 7 Tagen ab Rechnungslegung zur Zahlung fällig.
6. Haftung
6.1. Die Vink GmbH und der Verleiher haften nicht dafür, dass der vom Kunden reservierte und/oder gemietete Verleihgegenstand seinen persönlichen Anforderungen entspricht. Vink GmbH haftet lediglich für die korrekte Weitergabe der Reservierungsanfrage an den Verleiher; der Verleiher haftet lediglich dafür, einen der vom Kunden angefragten Produktkategorie entsprechenden Verleihgegenstand bereitzustellen.
6.2. Die Haftung für von VINK GMBH oder den Verleiher durch leichte Fahrlässigkeit verursachte nachteilige Folgen und Schäden, ausgenommen Personenschäden, ist jedenfalls ausgeschlossen.
6.3. Der Ersatz von Schäden – ausgenommen Personenschäden – ist für jedes schadensverursachende Ereignis gegenüber dem einzelnen Geschädigten mit der für den jeweiligen Anlassfall tatsächlich zur Verfügung stehenden Deckungssumme der Haftpflichtversicherung von VINK GMBH bzw. dem Verleiher begrenzt. Sofern keine Haftpflichtversicherungsdeckung besteht, ist der Ersatz von Schäden soweit gesetzlich zulässig für jedes schadensverursachende Ereignis mit einem Maximalbetrag von € 10.000,00 begrenzt.
6.4. Die VINK GMBH und der Verleiher haften nicht für die Richtigkeit von Produktbeschreibungen und Produktbildern, die auf der Plattform zur Bewerbung des Verleihgegenstandes herangezogen werden.
6.5. Vink GmbH und der Verleiher haften auch nicht dafür, dass der Verleihgegenstand den individuellen Bedürfnissen und Anforderungen des Kunden entspricht sondern nur dafür, dass dieser allgemein dem Stand der Technik entspricht. Sofern der Kunde für sich oder einen anderen Nutzer unrichtige Daten zur Individualisierung und Auswahl eines Verleihgegenstands bekannt gibt, ist jede Haftung von Vink GmbH und dem Verleiher ohnehin ausgeschlossen; diese trifft keine Pflicht, die vom Kunden übermittelten Daten auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Für nachteilige Folgen und Schäden, die dem Kunden aufgrund einer unrichtigen Übertragung der vom Kunden korrekt bekanntgegebenen personenbezogenen Informationen (z.B. Körpergröße, Gewicht) entstehen, haften VINK GMBH und der Verleiher nur, wenn diesen die unrichtige Übertragung offenbar auffallen hätte müssen.
6.6. Ansprüche auf Schadenersatz müssen, sofern insbesondere für Verbraucher keine anderslautenden zwingenden gesetzlichen Bestimmungen bestehen, bei sonstigem Verfall längstens innerhalb von 6 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger gerichtlich geltend gemacht werden.
6.7. Die Beschränkungen bzw. Ausschlüsse der Haftung umfassen auch Ansprüche gegen Mitarbeiter, Organe, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von der VINK GMBH und/oder des Verleihers aufgrund Schädigungen, die diese dem Kunden zufügen.
6.8. Insoweit unter Heranziehung von verschiedenen Funktionen der Plattform eine direkte Vertragsbeziehung zwischen Kunden und Verleihern angebahnt oder eingegangen wird, haftet die VINK GMBH keinem dieser Vertragspartner für nachteilige Folgen oder Schäden aus dieser Vertragsbeziehung. (Kein Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter)
7. Rechte und Pflichten des Kunden
7.1. Der Kunde verpflichtet sich, die Plattform nicht missbräuchlich oder rechtswidrig zu nutzen. Die Kunden halten VINK GMBH und den Verleiher hinsichtlich aller nachteiligen Folgen klag- und schadlos, die aufgrund einer rechtswidrigen, missbräuchlichen oder sonst pflichtwidrigen Verwendung der Plattform und der damit verbundenen Leistungen entstanden sind.
7.2. Der Kunde erklärt, dass alle seine Angaben zur eigenen Person und zu den von ihm namhaft gemachten Nutzern wahrheitsgemäß und richtig sind. Er ist verpflichtet, die VINK GMBH und den Verleiher von Änderungen der Daten (insb. auch Zahlungsdaten) umgehend in Kenntnis zu setzen.
Der Kunde verpflichtet sich bei sonstiger Haftung, die Zugangsdaten zu seinem Account vertraulich und sorgfältig zu behandeln und keinesfalls an Dritte weiterzugeben. Der Kunde hat Personen, denen er die Zugangsdaten zu seinem Account zur Verfügung stellt, über die aus diesen Reservierungs- und Verleihbedingungen resultierenden Pflichten aufzuklären und Ihnen diese zu überbinden und hält die VINK GMBH und den Verleiher für die Unterwerfung der Berechtigten unter diese Nutzungsbedingungen schad- und klaglos.
7.4. Der ist verpflichtet, sich nach jeder Nutzung der Plattform mit dem Account auszuloggen und sich vor jeder Verwendung wieder neu einzuloggen, um missbräuchliche Verwendung seines Accounts im Falle von Verlust oder Diebstahl zu verhindern.
7.5. Der Kunde erklärt, die VINK GMBH für alle Folgen und Nachteile, die aus einem Verlust, Diebstahl oder der Weitergabe seiner Logindaten oder einem Verlust, Diebstahl oder der Weitergabe seines Endgeräts während aufrechten Logins in der Plattform resultieren, schad- und klaglos zu halten.
7.6. Der Kunde ist verpflichtet, jede für die VINK GMBH oder den Verleiher relevante Änderung seiner Daten und/oder der Daten der von ihm namhaft gemachten Nutzer binnen 7 Tagen an die VINK GMBH zu melden. Der Kunde hält die VINK GMBH für die Unterlassung einer solchen fristgerechten Änderungsmeldung schad- und klaglos.
8. Verfügbarkeit der eWaldbikes.at /eWouldbikes.at Plattform
Die VINK GMBH ist nicht verpflichtet, die Plattform uneingeschränkt zur Verfügung zu stellen. In diesem Rahmen gewährleistet die VINK GMBH keine bestimmte Verfügbarkeit der Plattform im Kalenderjahresschnitt.
Ein gänzlich fehlerfreies oder unterbrechungsfreies System kann nämlich schon aus technischen Gründen nicht gewährleistet werden.
9. Miete von Zubehör
9.1. Bei der Miete von Zubehör werden in Ergänzung der sonstigen Bestimmungen der AGB folgende Punkte vereinbart, die Miete von Zubehör wird sohin wie folgt konkretisiert.
9.2. Der Kunde hat auf der Plattform die Möglichkeit, Zubehör zu mieten. Die gemieteten Zubehörteile werden nur für den gebuchten Zeitraum überlassen, bleiben im alleinigen Eigentum von der VINK GMBH. Nach Ablauf der Nutzungsdauer sind diese bis spätestens 10 Uhr vormittags des Folgetages am Ort der Abholung zurückzugeben. Falls der Kunde nicht fristgerecht retourniert, ist dieser verpflichtet, den vollständigen vom Hersteller empfohlenen Verkaufspreis für die nicht retournierte Ware zu bezahlen.
9.3. Die Verleih-Helme werden nach jeder Nutzung durch die VINK GMBH gereinigt. Durch einfache Reinigung entfernbare Verschmutzungen werden – ebenso wie geringfügige, leicht zu reparierende Schäden – nicht gesondert in Rechnung gestellt.
9.4. Die VINK GMBH ist jederzeit berechtigt, bis spätestens 2 Kalendertage vor Mietbeginn durch schriftliche Verständigung des Kunden an die von diesem angegebenen Kontaktdaten (E-Mail) von einer abgeschlossenen Miete zurückzutreten. Zur Fristeinhaltung genügt die Versendung der schriftlichen Verständigung spätestens am 2. Tag vor Mietbeginn.
9.7. Bei vorzeitiger Rückgabe hat der Kunde keinen Anspruch auf anteilige Erstattung bereits geleisteter oder geschuldeter Mietkosten.
10. Copyright
Die VINK GMBH behält sich sämtliche Rechte, insbesondere Marken- und Urheberechte, am gesamten Inhalt der Website, insbesondere an Marken, Logos, Texten, Grafiken, Fotografien, Layout und Musik, vor. Soweit die Nutzung nicht gesetzlich zwingend gestattet ist, bedarf jede über die vertraglichen Leistungspflichten hinausgehende Nutzung von Inhalten dieser Website, insbesondere die Speicherung in Datenbanken, Vervielfältigung, Verbreitung oder Bearbeitung der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der VINK GMBH.
11. Änderung der Nutzungsbedingungen
11.1. Die VINK GMBH ist berechtigt, diese Reservierungs- und Verleihbedingungen jederzeit zu ändern. Wenn auch nicht ausschließlich, so jedoch insbesondere auch, um geänderte gesetzliche Vorschriften einfließen zu lassen oder neue / veränderte Leistungen mit einzubeziehen.
11.2. Der Kunde wird schriftlich spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Reservierungs- und Verleihbedingungen unter Hinweis auf die betroffenen Bestimmungen über geplante Änderungen informiert. Die Änderungen gelten als vom Kunden genehmigt, wenn er nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Inkrafttretens den Änderungen schriftlich widerspricht.
Darauf wird VINK GMBH den Kunden auch in der Information über die Änderungen hinweisen. Die Frist für den Widerspruch ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch innerhalb der Frist bei der VINK GMBH eingeht.
12. Schlussbestimmungen
12.1. Für die zwischen dem Kunden und Vink GmbH abgeschlossenen Verträge gilt ausschließlich österreichisches materielles Recht, wobei die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes sowie internationale Verweisungsnormen ausgeschlossen werden. Auf die zwischen dem Kunden und dem Verleiher abgeschlossenen Verträge kommt das materielle Recht des Landes zur Anwendung, in dem sich der Sitz des Verleihers befindet.
12.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. Diese Bestimmungen gelten als durch gültige und durchsetzbare Regelungen ersetzt, die den beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck am ehesten erreichen. Dies gilt auch für den Fall etwaiger Vertragslücken.
12.3. Für allfällige Streitigkeiten zwischen dem Kunden und VINK GMBH wird die ausschließliche Zuständigkeit des für 6900 Bregenz sachlich und örtlich zuständigen Gerichtes vereinbart, für allfällige Streitigkeiten zwischen dem Kunden und dem Verleiher das für den Sitz des Verleihers örtlich und sachlich zuständige Gericht. Dieser Gerichtsstandvereinbarungen gelten nur insoweit, als nicht zugunsten des Kunden zwingende Verbrauchergerichtsstände bestehen.